Datenschutzerklärung
Für die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift für das Bürgerbegehren
angegebenen personenbezogenen Daten gilt:
1.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für das Bürgerbegehren nach § 32 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und § 32 Absatz 5 NKomVG nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von § 1 Absatz 8 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 32 NKomVG.
2.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre
Unterstützungsunterschrift für das Bürgerbegehren ist jedoch nur mit diesen
Angaben gültig.
3.
Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Unterstützungsunterschrift
angegebenen personenbezogenen Daten sind die Vertretungsberechtigten des
Bürgerbegehrens (hannover erneuerbar, Hausmannstraße 9–10, 30159 Hannover).
Nach Einreichung der Unterstützungsunterschriften bei der Landeshauptstadt Hannover (Wahlamt) ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Personal und Organisation, OE 18.04 Wahlen und Statistik, Trammplatz 2 in 30159 Hannover
4.
Empfänger der personenbezogenen Daten ist: Landeshauptstadt Hannover, Oberbürgermeister Belit Onay, Trammplatz 2, 30159 Hannover, zuständige Stelle: Fachbereich Personal und Organisation, OE 18.04 Wahlen und Statistik.
5.
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten richtet sich nach der Erforderlichkeit für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und ist nach der Bearbeitung Ihres Anliegens abgeschlossen. Im Regelfall ist die Bearbeitung abgeschlossen, wenn der Bürgerentscheid durchgeführt oder das Bürgerbegehren auf sonstige Weise erledigt wurde und gegen die Erledigung kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.
6.
Nach § 1 Absatz 8 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen.
7.
Nach § 1 Absatz 8 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.
8.
Nach § 1 Absatz 8 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder der Verantwortliche zur Löschung
verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.
9.
Nach § 1 Absatz 8 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder Ihre personen bezogenen Daten unrechtmäßig
verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personen bezogenen Daten unrichtig sind. Durch einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen.
10.
Beschwerden können Sie an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des jeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) oder an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(Postanschrift: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 1468, 53004 Bonn; E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de) richten.